
AUFS WASSER MIT RÜCKSICHT
Seen laden ein, sich frei über die weite Wasseroberfläche zu bewegen, sei es aus eigener Kraft, getragen von einem Brett oder einem Boot. Gleichzeitig sind Gewässer wichtige Lebensräume für Vögel, Fische und andere Organismen. Wasservögel und andere Tiere flüchten, wenn ihnen die Menschen zu nahe kommen. Das gilt selbst, wenn du dich geräuschlos übers Wasser bewegst.
Bitte beachte daher die vier folgenden Verhaltensweisen.
Abstände
Das Schätzen von Distanzen ist auf dem Wasser nicht einfach, weil vertraute Vergleichsobjekte fehlen. Darum ist es besser, etwas mehr Abstand zu halten. Diese Abstände solltest du generell kennen:
​
-
25 Meter – Gesetzlicher Mindestabstand zu Schilf, Binsen, Seerosen und anderen Wasserpflanzen zum Schutz von Uferlinie und Vegetation. Wer näher heranfährt, riskiert gemäss Binnenschifffahrtsverordnung eine Busse.
-
100 Meter – Empfohlener Mindestabstand zu Schilf, Inseln und Bänken aus Kies oder Sand zum Vermeiden von Störungen.
-
300 Meter – Nur mit einer Schwimmweste darfst du dich laut Binnenschifffahrtsverordnung weiter vom Ufer entfernen.
Weitere Informationen
Der Verein "Natur & Freizeit" stellt gerne weitere Informationen zur Verfügung.

SCHUTZGEBIETE
Die detailliertere Karte des Kantons findest Du hier. Diese Karte zeigt unter anderem alle relevanten Schutzgebiete wie Auen, Flachmoore oder Wasser- und Zugvogelreservate an. Dargestellt sind nationale Schutzgebiete sowie kantonale Schutzgebiete des Kantons Zürich.